Anwaltliche Tätigkeit - auch eine Erstberatung - ist für unsere Mandanten nicht immer mit Kosten verbunden.

Oft muss Ihr Gegner diese übernehmen. So ist unter anderem in vielen Schadenfällen aus dem Haftpflichtrecht – z. B. bei unverschuldeten Verkehrsunfällen – die Gegenseite erstattungspflichtig.

Die Höhe der Vergütung für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts ist in Deutschland gesetzlich festgelegt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG; früher „BRAGO“). Grundsätzlich bestimmt das Gesetz für jede anwaltliche Tätigkeit einen festen Gebührensatz oder einen Gebührenrahmen. Anwälten ist es - abgesehen von wenigen Ausnahmen - untersagt, die gesetzliche Gebühr zu unterschreiten. 

Viele Mandanten sind rechtsschutzversichert. Dies ist zunächst einmal eine gute Sache, da die Versicherung häufig die gesamten Rechtsanwaltskosten und weiteren Verfahrenskosten trägt.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gegenstandswert  eines Streites. So ist  etwa der Gegenstandswert eines Streits über eine Waschmaschinenreparatur deutlich geringer als z.B. der Streitwert einer Reparaur eines Luxusautos.

Für sozial schwache Rechtssuchende hält das Gesetz die Möglichkeit bereit, Prozesskostenhilfe bzw. in Familiensachen Verfahrenskostenhilfe oder - wenn es zu keinem Gerichtsverfahren kommt - Beratungshilfe zu beantragen.

Bitte rufen Sie uns an, wir informieren Sie unverbindlich bereits vor Mandatserteilung.